Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Gebühren:
- Jährliche Gebühr 12.000 Saudi Riyals für das erste Jahr
- Jährliche Gebühr 62.000 Saudi Riyal für jedes weitere Jahr.
Erforderliche Dokumente:
- Eine Abschrift des Handelsregisterauszugs aus Ihrem Heimatland.
- Ein Finanzbericht für ein Steuerjahr.
- Beide Dokumente müssen von der Botschaft von Saudi-Arabien und dem Außenministerium in Ihrem Heimatland bestätigt werden.
Lizenz für Auslandsinvestitionen von der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Gebühren:
- Jährliche Gebühren in Höhe von 25.000 Saudi-Riyal für das erste Jahr.
- Jährliche Gebühren in Höhe von 5.000 Saudi-Riyal für jedes weitere Jahr.
Erforderliche Dokumente:
- Kopie der Reservierung des Handelsnamens.
- Ausweisdokument für jeden Partner.
- Handelsregistereintragung.
- Gesellschaftsvertrag einschließlich Änderungen für Unternehmen.
- Ausweisdokument für jeden einzelnen Partner: Nationaler Personalausweis für Saudis und GCC, Personalausweis für Gebietsansässige oder Reisepass für Nicht-Gebietsansässige.
- Der Beschluss zur Gründung eines Unternehmens in einer Wirtschaftsstadt für jeden Partner.
- Gesellschafterbeschluss für Unternehmen mit Angabe der Namen der Gesellschafter, des Investitionskapitals, der Gesellschafteranteile, der Ernennung und der Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers sowie der Vollmacht oder des Delegationsschreibens für den Antragsteller.
- Ein von den einzelnen Gesellschaftern ausgestelltes Schreiben, in dem die Ernennung und die Zuständigkeiten des Geschäftsführers sowie die Vollmacht oder das Delegationsschreibens für den Antragsteller angegeben sind.