Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
unmittelbar.
Gehen Sie zum Straßenverkehrsamt, um Ihre Fahrzeuge anzumelden und die erforderlichen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art des Fahrzeugs ab.
Nachdem Sie die erforderlichen Lizenzen erhalten haben, können Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
unmittelbar.
Gehen Sie zum Straßenverkehrsamt, um Ihre Fahrzeuge anzumelden und die erforderlichen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art des Fahrzeugs ab.
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