Indem Sie sich mit den ausführenden Einrichtungen des NIDLP wie dem Ministerium für Investitionen (MISA), dem Ministerium für Industrie und Bodenschätze (MIM) und dem Saudi Industrial Development Fund (SIDF) in Verbindung setzen, können Sie die von Ihnen angestrebte Investitionsmöglichkeit treffen und besprechen. Darüber hinaus können Sie alle verfügbaren Informationen und Daten über die Daleel-Plattform nutzen, um die Beurteilungen der Machbarkeitsstudien weiterzuentwickeln.
Falls erforderlich, kann eine Absichtserklärung (MOU), eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) oder eine andere Vereinbarung mit der/den betreffenden Einrichtung(en) (z. B. NIDLP oder andere staatliche Einrichtungen) getroffen werden, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Austausch von Daten und Informationen zu schaffen.
Während Sie Ihre Machbarkeitsstudie erstellen, können Sie auch alle Hilfspakete und Förderprogramme, die von den NIDLP-Einrichtungen bereitgestellt werden, beantragen und gegebenenfalls aushandeln. Die Machbarkeitsstudie muss auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie eine Finanzanalyse des Projekts mit Angaben zu den erwarteten Einnahmen, OPEX, CAPEX, EBITDA-Marge, Kapitalkosten und erwarteten Renditen enthalten.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
unmittelbar.
Nachdem Sie einen Vertrag zum Erwerb von Grundstücken unterzeichnet haben, können Sie eine Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle, wie MODON, der Königlichen Kommission für Jubail und Yanbu (RCJY) oder der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA), beantragen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten können Sie ein Sicherheitszertifikat über den Salamah Service beantragen, der von der Generaldirektion für Zivilschutz bereitgestellt wird.
Sie können eine Umweltgenehmigung für den Betrieb erhalten, nachdem alle Umweltanforderungen erfüllt und die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Sie können eine Betriebslizenz bei der zuständigen Stelle beantragen, wie bei MODON, der Königlichen Kommission für Jubail und Yanbu (RCJY) oder der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA). Wenn Ihre Einrichtung nicht in einer Industriestadt liegt, können Sie auch über das Ministerium für Kommunale und Ländliche Angelegenheiten die Betriebslizenz beantragen.
Zu diesem Zeitpunkt und nachdem Sie alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnisse erhalten haben, können Sie mit dem Betrieb Ihrer Anlage beginnen.
Für einige Branchen/Produkte sind spezielle Lizenzen der saudischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität erforderlich.
Sollten Probleme oder Fragen auftreten, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden, um Unterstützung zu erhalten. Zum Beispiel bieten die Anbieter von Industrieflächen (z. B. MODON oder RCJY) den Investoren auch zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Beantragung von Mitarbeitervisa, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und F&E-Labordienstleistungen.
Darüber hinaus bietet das Nationale Zentrum für industrielle Entwicklung (NIDC) technische Unterstützung vor und nach Projektabschluss. Das NIDC analysiert auch wirtschaftliche Indikatoren und die Rentabilität von Projekten und erleichtert die Kommunikation mit den zuständigen Behörden im Falle von Hindernissen.
Für den Fall, dass Ihr Industrieprojekt für den Export bestimmt ist, finden Sie hier die Schritte, die im Zusammenhang mit dem Export und den damit verbundenen Verfahren stehen:
Indem Sie sich mit den ausführenden Einrichtungen des NIDLP wie dem Ministerium für Investitionen (MISA), dem Ministerium für Industrie und Bodenschätze (MIM) und dem Saudi Industrial Development Fund (SIDF) in Verbindung setzen, können Sie die von Ihnen angestrebte Investitionsmöglichkeit treffen und besprechen. Darüber hinaus können Sie alle verfügbaren Informationen und Daten über die Daleel-Plattform nutzen, um die Beurteilungen der Machbarkeitsstudien weiterzuentwickeln.
Falls erforderlich, kann eine Absichtserklärung (MOU), eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) oder eine andere Vereinbarung mit der/den betreffenden Einrichtung(en) (z. B. NIDLP oder andere staatliche Einrichtungen) getroffen werden, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Austausch von Daten und Informationen zu schaffen.
Während Sie Ihre Machbarkeitsstudie erstellen, können Sie auch alle Hilfspakete und Förderprogramme, die von den NIDLP-Einrichtungen bereitgestellt werden, beantragen und gegebenenfalls aushandeln. Die Machbarkeitsstudie muss auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie eine Finanzanalyse des Projekts mit Angaben zu den erwarteten Einnahmen, OPEX, CAPEX, EBITDA-Marge, Kapitalkosten und erwarteten Renditen enthalten.
Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
unmittelbar.
Nachdem Sie einen Vertrag zum Erwerb von Grundstücken unterzeichnet haben, können Sie eine Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle, wie MODON, der Königlichen Kommission für Jubail und Yanbu (RCJY) oder der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA), beantragen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten können Sie ein Sicherheitszertifikat über den Salamah Service beantragen, der von der Generaldirektion für Zivilschutz bereitgestellt wird.
Sie können eine Umweltgenehmigung für den Betrieb erhalten, nachdem alle Umweltanforderungen erfüllt und die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Sie können eine Betriebslizenz bei der zuständigen Stelle beantragen, wie bei MODON, der Königlichen Kommission für Jubail und Yanbu (RCJY) oder der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA). Wenn Ihre Einrichtung nicht in einer Industriestadt liegt, können Sie auch über das Ministerium für Kommunale und Ländliche Angelegenheiten die Betriebslizenz beantragen.
Zu diesem Zeitpunkt und nachdem Sie alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnisse erhalten haben, können Sie mit dem Betrieb Ihrer Anlage beginnen.
Für einige Branchen/Produkte sind spezielle Lizenzen der saudischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität erforderlich.
Sollten Probleme oder Fragen auftreten, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden, um Unterstützung zu erhalten. Zum Beispiel bieten die Anbieter von Industrieflächen (z. B. MODON oder RCJY) den Investoren auch zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Beantragung von Mitarbeitervisa, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und F&E-Labordienstleistungen.
Darüber hinaus bietet das Nationale Zentrum für industrielle Entwicklung (NIDC) technische Unterstützung vor und nach Projektabschluss. Das NIDC analysiert auch wirtschaftliche Indikatoren und die Rentabilität von Projekten und erleichtert die Kommunikation mit den zuständigen Behörden im Falle von Hindernissen.
Für den Fall, dass Ihr Industrieprojekt für den Export bestimmt ist, finden Sie hier die Schritte, die im Zusammenhang mit dem Export und den damit verbundenen Verfahren stehen: