Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Gebühren:
Der Bewerber ist verpflichtet, die Anmeldegebühr später gemäß den Vorgaben des Ministeriums bei Annahme des Antrags zu zahlen. Die Zahlung muss innerhalb von (fünfzehn) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über den fälligen Betrag für die Dienstleistung erfolgen, andernfalls wird die Anmeldung als ungültig betrachtet.
Erforderliche Dokumente:
- Eine Abschrift des Handelsregisterauszugs aus Ihrem Heimatland.
- Ein Finanzbericht für ein Steuerjahr.
- Beide Dokumente müssen von der Botschaft von Saudi-Arabien und dem Außenministerium in Ihrem Heimatland bestätigt werden.
Lizenz für Auslandsinvestitionen von der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Gebühren:
- Jährliche Gebühren in Höhe von 25.000 Saudi-Riyal für das erste Jahr.
- Jährliche Gebühren in Höhe von 5.000 Saudi-Riyal für jedes weitere Jahr.
Erforderliche Dokumente:
- Kopie der Reservierung des Handelsnamens.
- Ausweisdokument für jeden Partner.
- Handelsregistereintragung.
- Gesellschaftsvertrag einschließlich Änderungen für Unternehmen.
- Ausweisdokument für jeden einzelnen Partner: Nationaler Personalausweis für Saudis und GCC, Personalausweis für Gebietsansässige oder Reisepass für Nicht-Gebietsansässige.
- Der Beschluss zur Gründung eines Unternehmens in einer Wirtschaftsstadt für jeden Partner.
- Gesellschafterbeschluss für Unternehmen mit Angabe der Namen der Gesellschafter, des Investitionskapitals, der Gesellschafteranteile, der Ernennung und der Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers sowie der Vollmacht oder des Delegationsschreibens für den Antragsteller.
- Ein von den einzelnen Gesellschaftern ausgestelltes Schreiben, in dem die Ernennung und die Zuständigkeiten des Geschäftsführers sowie die Vollmacht oder das Delegationsschreibens für den Antragsteller angegeben sind.
Entrepreneur-Lizenzen:
Diese Dienstleistung richtet sich an Führungskräfte, die aufstrebende technische, innovative oder herausragende Unternehmen gründen möchten, die in der Lage sind, zu expandieren und zu wachsen, um auf dem saudischen Markt ein besseres und andersartiges Produkt oder eine bessere und andersartige Dienstleistung anzubieten, und die über vom Investitionsministerium anerkannte unterstützende Einrichtungen verfügen.
Dienstleistungsdokumentationen:
- Der Beschluss der Geschäftsleitung über die Beantragung einer Lizenz unter Angabe der Art der Erfindung, der Sponsoren, der Behörden und einer Kopie des Personalausweises, sollte einer der Partner eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder sein (sofern deren Daten nicht bereits im ABSHAR-System registriert sind). Handelt es sich bei dem Lizenzantragsteller um eine ausländische Person, ist eine Kopie des Reisepasses vorzulegen.
- Eine Unterstützungsschreiben oder einen Nachweis über die Genehmigung des Projekts von einer anerkannten saudischen Universität, einem Gründerzentrum oder einem Risikokapitalfonds einholen. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Projektname, erforderliche Aktivität, Angaben zum Eigentümer und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde.
Dienstleistungsregeln und Einschränkungen:
- Sollte einer der Partner bereits zuvor eine Lizenz des Investitionsministeriums erhalten haben, muss dies bei der Einreichung des elektronischen Antrags bei der Eingabe der Partnerdaten angegeben werden.
- Autorisierte saudische Universitäten, Gründerzentren oder Risikokapitalfonds müssen die Lizenzanträge genehmigen.
- Falls der Antragsteller seinen Wohnsitz im Königreich hat, sollte der saudische Sponsor ein Unbedenklichkeitsschreiben vorlegen.
- Der Antragsteller ist verpflichtet, Angaben zur saudischen Staatsangehörigkeit/zum Premiumwohnsitz/zur Residenz zu machen, wenn einer der Partner eines dieser Dokumente besitzt. Oder die Handelsregistrierungsdaten der teilnehmenden saudischen Unternehmen bei der elektronischen Antragstellung.
Gebühren:
- Zahlung einer Lizenzgebühr von (2000) saudischen Riyals jährlich für maximal (5) Jahre.
- Die Zahlung für Dienstleistungen, die von den Investor-Relations-Zentren des Investitionsministeriums bezogen werden, wird am Ende des fünften Jahres der Zeichnung berechnet, nachdem der Betrieb als nicht unternehmerisch eingestuft wurde. Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt wie bei einer regulären Lizenz.
- Servicegebühren sind innerhalb von (30) Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen, wird der Dienst storniert und der Antragsteller muss einen neuen Antrag stellen.
Voraussichtliche Zeit für die Dienstimplementierung:
Zwei bis vier Werktage.