Um als nicht-saudischer Staatsbürger in Saudi-Arabien zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Gebühren:
Der Bewerber ist verpflichtet, die Anmeldegebühr später gemäß den Vorgaben des Ministeriums bei Annahme des Antrags zu zahlen. Die Zahlung muss innerhalb von (fünfzehn) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über den fälligen Betrag für die Dienstleistung erfolgen, andernfalls wird die Anmeldung als ungültig betrachtet.
Erforderliche Dokumente:
- Eine Abschrift des Handelsregisterauszugs aus Ihrem Heimatland.
- Ein Finanzbericht für ein Steuerjahr.
- Beide Dokumente müssen von der Botschaft von Saudi-Arabien und dem Außenministerium in Ihrem Heimatland bestätigt werden.
Lizenz für Auslandsinvestitionen von der Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA)
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Gebühren:
- Jährliche Gebühr von 25.000 Saudi-Riyals für das erste Jahr.
- Jährliche Gebühr von 5.000 Saudi-Riyals für jedes weitere Jahr.
Zeitrahmen:
- Bearbeitungszeit von zwei (2) Werktagen.
Erforderliche Dokumente:
- Kopie der Reservierung des Handelsnamens.
- Ausweisdokument für jeden Partner.
- Handelsregistereintragung.
- Gesellschaftsvertrag einschließlich Änderungen für Unternehmen.
- Ausweisdokument für jeden einzelnen Partner: Nationaler Personalausweis für Saudis und GCC, Personalausweis für Gebietsansässige oder Reisepass für Nicht-Gebietsansässige.
- Der Beschluss zur Gründung eines Unternehmens in einer Wirtschaftsstadt für jeden Partner.
- Gesellschafterbeschluss für Unternehmen mit Angabe der Namen der Gesellschafter, des Investitionskapitals, der Gesellschafteranteile, der Ernennung und der Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers sowie der Vollmacht oder des Delegationsschreibens für den Antragsteller.
- Ein von den einzelnen Gesellschaftern ausgestelltes Schreiben, in dem die Ernennung und die Zuständigkeiten des Geschäftsführers sowie die Vollmacht oder das Delegationsschreibens für den Antragsteller angegeben sind.